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Lux ist im internationalen SI-Einheitensystem die Einheit für die Beleuchtungsstärke. Ein Luxmessgerät oder Luxmeter ist also ein Gerät zum Bestimmen der Beleuchtungsstärke. Die Beleuchtungsstärke ist ein Wert, der sich nicht auf die Lichtquelle, sondern auf die angestrahlte Fläche bezieht. Mit dem Luxmessgerät kann ermittelt werden, wieviel des Lichtstroms, der von einer oder mehreren Lichtquellen abgestrahlt wird, auf einer bestimmten Fläche ankommt. Ein Lux ist dabei definiert als ein Lumen pro Quadratmeter, was der Beleuchtungsstärke entspricht, die das Licht einer Kerze in einem Meter Abstand bewirkt. Beim Vergleich verschiedener Messstellen und der Auswertung der Messergebnisse ist zu berücksichtigen, dass sich der Helligkeitseindruck auch bei gleich beleuchteten Flächen unterscheiden kann, wenn diese verschiedene Farben oder Strukturen aufweisen.
Auswahlkriterien für ein Luxmessgerät
Um aus der Vielzahl der angebotenen Luxmesser ein passendes Modell zu finden, sollten zuerst die Anforderungen an das Gerät geklärt werden. Dazu ist es wichtig zu wissen, unter welchen Bedingungen und mit welchem Ziel die Beleuchtungsstärken gemessen werden sollen. Über folgende Punkte lässt sich die Auswahl eingrenzen:
- Für die kontinuierliche Messung der Lichtverhältnisse an gleicher Position sollte ein stationäres Luxmessgerät gewählt werden.
- Für Einzelmessungen und zeitlich begrenzte Messreihen an verschiedenen Orten eignen sich mobile Luxmesser.
- Der Messbereich des Gerätes muss dazu passen, ob innen, außen oder bei speziellen Lichtverhältnissen gemessen werden soll.
- Die notwendige Genauigkeit der Messungen sollte vorab festgelegt werden.
- Sonstige für die Messung wichtige Eigenschaften und zusätzliche Funktionen, die notwendig oder gewünscht sind sollen bewertet werden.
Messungen mit einem mobilen oder stationären Luxmessgerät
Bei Dunkelheit ist das menschliche Sehvermögen stark eingeschränkt. Zum Erkennen von Details, Farben und räumlichen Strukturen sind bestimmte Lichtverhältnisse notwendig. Damit Gefahrensituationen optisch wahrgenommen werden können und die Erledigung von Arbeits- und Lernaufgaben nicht durch mangelnde Beleuchtung erschwert wird, sind für viele Bereiche Mindestbeleuchtungsstärken vorgeschrieben. Dies gilt für den privaten genauso wie für den öffentlichen Bereich.
Die Einhaltung der in Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzrichtlinien und technischen Normen festgelegten Werte für die Beleuchtungsstärke wird mit einem Luxmessgerät in der für die Nutzung relevanten Ebene geprüft. So wird bei Arbeitstischen oder Werkbänken auf der Tischfläche gemessen, bei Wandtafeln auf der Tafelfläche und bei Verkehrswegen auf deren Oberfläche. Um festzustellen, ob mit einer bestehenden oder gerade installierten Beleuchtung die gewünschten Zielwerte an allen relevanten Flächen erreicht werden, wird meist ein mobiles Luxmessgerät verwendet. Da bei solchen Messungen häufig viele einzelne Messstellen oder auch komplette Raster geprüft werden müssen, verwendet man dafür im Allgemeinen handliche Luxmesser mit Batteriebetrieb.
Für Messungen der Beleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und in Aufenthaltsbereichen müssen diese Luxmeter an den spektralen Hellempfindlichkeitsgrad des menschlichen Auges angepasst sein und auch schräg einfallendes Licht korrekt bewerten. Wenn die Beleuchtungsstärke nicht an allen Stellen ausreicht, können mit dem mobilen Luxmessgerät auch schnell und unkompliziert verschiedene Varianten zur Verbesserung geprüft werden. So lässt sich in einigen Fällen schon direkt vor Ort feststellen, ob bereits durch Austausch der Leuchtmittel durch solche mit höherer Lichtleistung oder durch zusätzlich angeordnete Leuchten ausreichende Lichtverhältnisse erreicht werden können.
Nicht immer geht es um das Einhalten von Mindestwerten, sondern in einigen Bereichen auch um den gezielten Einsatz verschiedener Beleuchtungsstärken. Dies gilt beispielweise für Licht in Kranken- und Pflegezimmern, aber auch für die Beleuchtung beim Anbau von Pflanzen und bei der Aufzucht und Haltung von Tieren in Ställen. In anderen Bereichen geht es um die Unterschreitung von Maximalwerten, da Licht bei bestimmten Prozessen nicht erwünscht ist, weil es die Haltbarkeit bestimmter Substanzen verkürzt oder andere unerwünschte Reaktionen hervorruft. Die Beleuchtung von gewöhnlichen Aufenthaltsräumen wird üblicherweise nur bei konkretem Anlass mit einem mobilen Luxmessgerät überprüft. In Bereichen, in denen zu wenig oder zu viel Licht zu Schäden führen kann, oder in denen nur ein eng begrenzter Wertebereich der Beleuchtungsstärke zu optimalen Ergebnissen führt, werden stationäre Luxmeter zur kontinuierlichen Lichtmessung eingesetzt. Dies betrifft beispielsweise Fotolabore und bestimmte Anlagen in der Lebensmittel- und Medikamentenherstellung oder in der Pflanzenzucht. Solch ein stationäres Luxmessgerät ist meist mit Relais- oder Regelausgängen ausgestattet, über die bei Erreichen festgelegter Werte künstliche Lichtquellen oder Verschattungsanlagen geschaltet oder außerhalb des betroffenen Bereiches optische bzw. akustische Alarme ausgelöst werden können.
Messbereich und Genauigkeit bei einem Luxmessgerät
Je nach Messaufgabe sollte beim Vergleich verschiedener Luxmesser nicht nur der obere sondern auch der untere Grenzwert des Messbereiches beachtet werden. Je größer der Messbereich, desto mehr Anwendungsmöglichkeiten bieten sich. Soll das Luxmessgerät nur zur Prüfung der Beleuchtungssituation in üblichen Innenräumen eingesetzt werden, genügt häufig ein Messbereich bis 2.000 Lux bzw. 10.000 Lux. Für Messungen an Arbeitsplätzen bei denen viel Licht benötigt wird und im Außenbereich wo auch hohe Beleuchtungsstärken von Sonnenlicht korrekt erfasst werden müssen, sollte der Messbereich bis mindestens 100.000 Lux reichen.
Für Geräte zur Messung der Beleuchtungsstärke sind die Genauigkeitsklassen und deren Grenzwerte in DIN 5032 Teil 7 festgelegt. Darüber kann schnell und unkompliziert angegeben und erkannt werden, ob ein Luxmessgerät auf Grund seiner Genauigkeitsklasse C nur für orientierende Messungen, mit Klasse B und A für Beleuchtungsmessungen in Betrieben und öffentlichen Bereichen oder mit Genauigkeitsklasse L sogar für Präzisionsmessungen geeignet ist.
Sonstige wichtige Eigenschaften und zusätzliche Funktionen für ein Luxmessgerät
In Anhang B der DIN EN 13032 Teil 1 wird auf viele weitere Eigenschaften eingegangen, in denen sich verschiedene Modelle bei einem Luxmessgerät unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise Abweichungen der relativen spektralen Empfindlichkeit von der des menschlichen Auges, die Empfindlichkeit für ultraviolettes und Infrarotlicht sowie die Empfindlichkeit bei schräg einfallendem und polarisiertem Licht. Außerdem wird dort auf Unterschiede in der Temperaturabhängigkeit und in der Bewertung von zeitlich veränderlichem Licht eingegangen.
Für einige Messaufgaben ist es vorteilhaft, wenn das Luxmessgerät einen externen Lichtsensor hat. Der externe Lichtsensor lässt sich einfach an der gewünschten Messstelle positionieren und gegebenenfalls fixieren und sendet die Messdaten zum Gerät, das bequem abgelesen und bedient werden kann ohne dass der Nutzer den Lichtsensor beschattet.
Sowohl mobile als auch stationäre Luxmesser können mit Speicherfunktionen und Schnittstellen zur Datenübertragung ausgestattet sein. Über spezielle Software können die kompletten Messdaten bequem ausgewertet und dokumentiert werden. Stationäre Geräte können zudem mit analogen oder mit Schaltschnittstellen versehen sein, um in Abhängigkeit von der gemessenen Beleuchtungsstärke automatisch andere Geräte anzusteuern. Einige Geräte können als Kombigeräte für Arbeitsschutz oder Umweltmessungen nicht nur die Beleuchtungsstärke, sondern auch andere Werte wie den Schallpegel, die Windgeschwindigkeit sowie Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit messen.
Warnleuchten sind fast immer farbig, da über die Farbe zusätzliche Informationen gegeben werden können. Warnleuchten in Betrieben und an Fahrzeugen müssen auch bei hellem Tageslicht und konzentrierter Beschäftigung oder dichtem Verkehr wahrgenommen werden. Sie müssen deshalb mit hoher Lichtstärke strahlen. Als grobe Regel gilt im Allgemeinen, dass Warnleuchten Im Industriebereich fünfmal heller als die Umgebungsbeleuchtung sein sollen. Für die Warnleuchten an Straßenfahrzeugen soll das Licht dagegen zehnmal heller als das der Umgebung sein.
Die effektive und die Spitzenlichtstärke der Warnleuchten können mit einem Luxmeter erfasst und in Candela angegeben werden. Die Einheit Candela gibt den Lichtstrom bezogen auf den Raumwinkel an. Die ECE-R65 Prüfrichtlinien beschreiben zwei verschiedene Typen von Warnleuchten, die an Straßenfahrzeugen zugelassen werden können. Zur Klasse 1 gehören Kennleuchten mit einem Lichtniveau unabhängig vom Umgebungslicht. Kennleuchten bei denen das Lichtniveau nachts abgesenkt wird, zählen zur Klasse 2.
Fest installierte oder temporär aufgestellte Warnleuchten an Baustellen, Brücken, Gerüsten oder anderen Gefahrenstellen sollen vor allem nachts und bei schlechten Lichtverhältnissen auf die besondere Situation aufmerksam machen. Damit dieser Zweck erfüllt wird, ist es wichtig, dass das Warnlicht hell genug in die Richtungen strahlt, aus denen sich Fahrzeuge oder Fußgängern nähern können. Dies kann mit einem Luxmeter für die jeweils relevanten Entfernungen kontrolliert werden.
Auch Warnleuchten an Kranen, Masten, Freileitungen, Türmen, Schornsteinen und Gebäuden werden vor allem nachts benötigt. Sie müssen auf die in ihrer Position und Höhe zu erwartende Gefährdung abgestimmt werden. Beispielsweise sollen Piloten auch bei Nacht oder Nebel mögliche Kollisionsstellen in der Umgebung von Flugplätzen oder Krankenhäusern mit Hubschrauberlandeplatz rechtzeitig erkennen können.
Die Notbeleuchtung soll sicherstellen, dass es bei Stromausfällen wegen unzureichender Beleuchtung nicht zu Schäden durch Fehlbedienungen oder Unfälle kommt. Nach dem Zweck der Notbeleuchtung kann diese in Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung unterschieden werden. Die Ersatzbeleuchtung wird fast nur in kritischen Bereichen eingesetzt, in denen die normale Beleuchtung nicht ausreichend lange über eine Notstromversorgung weiter betrieben werden kann.
Die Ersatzbeleuchtung soll unabhängig von der normalen Beleuchtung garantieren, dass die notwendigen Tätigkeiten bei geeigneten Lichtverhältnissen fortgeführt werden können. Deshalb wird die Beleuchtungsstärke der Ersatzbeleuchtung meist genauso hoch gewählt, wie die der normalen Beleuchtung. Diese Beleuchtungsstärke soll sowohl für die allgemeine als auch für die Ersatzbeleuchtung in regelmäßigen Abständen mit einem Luxmeter überprüft werden.
Die Sicherheitsbeleuchtung wird häufig mit geringeren Beleuchtungsstärken geplant und ausgeführt als die normale Beleuchtung. Sie soll bei Ausfall der normalen Beleuchtung die Orientierung im und das sichere Verlassen des Gebäudes ermöglichen. Neben der Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen, von Gefahrenstellen, Kennzeichen und Warneinrichtungen wird Sicherheitsbeleuchtung auch zur Vermeidung von Paniksituationen eingesetzt.
Die Beleuchtungsstärke für die Sicherheitsbeleuchtung muss entsprechend des Nutzerkreises und der örtlichen Gegebenheiten gewählt werden. Gesonderte Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung existieren beispielsweise für Versammlungsstätten, Sportstätten, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Hochhäuser und Großgaragen. Bei den regelmäßigen Überprüfungen der Sicherheitsbeleuchtung muss die Beleuchtungsstärke bei passenden Umgebungsbedingungen mit einem dafür geeigneten Luxmeter geprüft werden.
EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
In der europäischen Norm EN 50172 sind die Mindestanforderungen an die Planung, Überwachung und Wartung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungen in Arbeitsstätten und in baulichen Anlagen mit Menschenansammlungen festgelegt. Sie weist auch auf nationale Besonderheiten hin.
DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
Die nationalen Ausgaben der EN 1838 regeln konkret, wo Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitskennzeichen installiert werden müssen und wie diese zu überprüfen sind. Im Anhang A sind die Vorgaben für die Messung von Leuchtdichte und Beleuchtung und für die zu verwendenden Luxmeter beschrieben und in Anhang B sind die nationalen Abweichungen aufgeführt.
Für Erste-Hilfe-Stellen sowie Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen muss über die Sicherheitsbeleuchtung eine Beleuchtungsstärke von mindestens fünf Lux erreicht werden. Rettungswege in Deutschland müssen im Notfall entlang der Mittellinie eine Beleuchtungsstärke von mindestens einem Lux aufweisen, der Mittelbereich des Rettungsweges mindestens 0,5 Lux.
Da große Unterschiede der Helligkeit zwischen Beleuchtung und Hintergrund zu Blendung oder zum Übersehen schwächer beleuchteter Zeichen und Hindernisse führen können, sollen gemäß EN 1838 folgende Lichtstärken nicht überschritten werden:
Höhe über dem Boden | Maximale Lichtstärke der Sicherheitsbeleuchtung nach EN 1838 (wegen physiologischer Blendung) |
|
für Rettungsweg- und Antipanikbeleuchtung | für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | |
< 2,50 m | 500 cd | 1.000 cd |
2,50 m ≤ h < 3,00 m | 900 cd | 1.800 cd |
3,00 m ≤ h < 3,50 m | 1.600 cd | 3.200 cd |
3,50 m ≤ h < 4,00 m | 2.500 cd | 5.000 cd |
4,00 m ≤ h < 4,50 m | 3.500 cd | 7.000 cd |
≥ 4,50 m | 5.000 cd | 10.000 cd |
Für Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung gemäß EN 1838 müssen die Luxmeter folgende Anforderungen erfüllen:
Arbeitsplätze, an denen durch unzureichende Beleuchtung Gefahren für die Arbeitnehmer, die Umgebung oder die Allgemeinheit bestehen, sollen, um diese Gefahren zu minimieren, mit Notbeleuchtung ausgestattet werden. Generell soll die geforderte Notbeleuchtung sicherstellen, dass bei Ausfall der normalen Beleuchtung die Helligkeit im betroffenen Bereich ausreicht, um Rettungswege, Warn-, Hilfs- und Meldeeinrichtungen zu erkennen und sicherheitsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Die konkreten Anforderungen an die Planung, die Installation und die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung sind Richtlinien und Normen festgelegt. Dabei gibt es einige länderspezifische Besonderheiten.
Für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaften gelten die vom Rat der Europäischen Gemeinschaften erlassenen Richtlinien. In der Richtlinie 89/654/EWG, die Mindestvorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz an Arbeitsstätten festlegt, gibt es auch Vorgaben zur Notbeleuchtung.
Zu den wichtigen europäischen Normen, die zum Thema Notbeleuchtung erlassen wurden, zählen:
- EN 50172 | Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, |
- EN 62034 | Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege (IEC 6203), |
- EN 60598-2-22 | Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung (IEC 60598-2-22) und |
- EN 1838 | Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung. |
Die in der EN 1838 genannten Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke sind keine Mindestwerte für die Planung, sondern Wartungswerte, die während der gesamten Betriebsdauer erreicht werden müssen. Die Einhaltung dieser Werte kann bei den regelmäßigen Überprüfungen durch Messungen mit einem Luxmeter überprüft werden. Unabhängig von diesen Mindestwerten kann mit dem Luxmessgerät nachgewiesen werden, dass die geforderte Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung mit einem Verhältnis vom niedrigsten zum höchsten Wert von 1 : 40 bei Rettungswegen und mit 1 : 10 bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung eingehalten wird. Auch der Farbwiedergabeindex der Sicherheitsbeleuchtung, der mindestens 40 betragen soll, kann mit einem geeigneten Luxmeter gemessen werden.
In der EN 1838 heißt es, dass die Nachweise durch Messungen oder verbindliche Angaben des Herstellers erbracht werden können. Da Abweichungen und Defekte einzelner Leuchten oder Leuchtmittel, deren Alterung, eventuelle Verschmutzung und besondere örtliche Verhältnisse Einfluss auf die Beleuchtungsstärke haben, sollten die Vor-Ort-Messungen mit dem Luxmessgerät bevorzugt werden.
Deutschland
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung wird in Punkt 7 die Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche behandelt. Dort heißt es, dass die Beleuchtungsstärke auf die jeweilige Gefährdungssituation vor Ort anzupassen ist.
Frankreich
In Frankreich dürfen nur speziell zertifizierte Notleuchten verwendet werden. Für Antipanikbeleuchtung müssen diese Notleuchten mindestens fünf Lumen pro Quadratmeter abstrahlen. Unabhängig davon sind pro Raum mindestens zwei Leuchten vorgeschrieben. Der Abstand mehrerer Notleuchten darf untereinander nicht größer sein als das Vierfache ihres Abstands zum Boden, auf Rettungswegen nicht größer als fünfzehn Meter.
Italien
Italien fordert für Veranstaltungsorte wie Kinos oder Theater eine Beleuchtungsstärke von wenigstens fünf Lux im Bereich von Treppen und Ausgängen und wenigstens zwei Lux im übrigen Verlauf der Rettungswege. Die Werte müssen vor Ort messbar sein. Sie sind mit einem Luxmeter in einem Meter Höhe über dem Boden zu prüfen.
Großbritannien
In Großbritannien sind die Vorgaben zur Notbeleuchtung im Britischen Standard BS 5266 geregelt. Unter anderem gilt, dass die Notbeleuchtung 5 Sekunden nach dem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirksam werden soll. Eine Ausweitung dieses Zeitraums auf 15 Sekunden ist in Gebäuden möglich, die hauptsächlich von Personen genutzt werden, die die Fluchtwege kennen.
Die Arbeitsschutzbehörde (OSHA) der Vereinigten Staaten fordert eine ausreichende Markierung und Beleuchtung für jeden Fluchtweg. In den als Beurteilungsgrundlage dienenden Normen der OSHA sind die geforderten Helligkeiten für Kennzeichen in Rettungswegen sowohl in den amerikanischen Einheiten foot-candles bzw. footlamberts angegeben als auch in den SI-Einheiten Lux bzw. Candela pro Quadratmeter. Kontrollen der geforderten Helligkeit können also sowohl mit einem auf amerikanische Einheiten ausgelegten Luxmessgerät durchgeführt werden, als auch mit einem Luxmeter, das SI-Einheiten anzeigt.
Im geltenden Life Safety Code 101 der National Fire Protection Association behandelt der Punkt 7.9 die Vorschriften zur Auslegung der Notfallbeleuchtung. Die Helligkeit soll an jedem Punkt entlang von Fluchtwegen nach Ausfall der regulären Beleuchtung neunzig Minuten lang einen Durchschnittswert von einem foot-candle (10,76 Lux) und mindestens 0,1 foot-candle (1,08 Lux) erreichen. In diesem amerikanischen Standard sind keine SI-Einheiten aufgeführt. Wird mit einem Luxmessgerät gearbeitet, das keine foot-candle anzeigen kann, müssen die ermittelten Luxwerte umgerechnet werden.
1 Lux = 0,0929 footcandle.
In Australien regelt der National Construction Code (NCC) in welchen Gebäuden und Bereichen Notbeleuchtung erforderlich ist. Jedes für die Öffentlichkeit oder für Angestellten oder Kunden zugänglich ist, muss mit Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet werden. Der Australische Standard AS/NZS 2293 beinhaltet die Regelungen zum Entwerfen, Installieren, Betreiben von Sicherheitsbeleuchtung und Rettungswegekennzeichnung. Er fordert für die Notbeleuchtung von Treppen eine Helligkeit von mindestens einem Lux, auf Fußböden durchschnittlich mindestens 0,5 Lux und als Mindestwert 0,2 Lux. In Teil zwei der Norm werden die Kontrollen und Wartungen beschrieben, die alle sechs Monate, zwölf Monate bzw. alle 10 Jahre durchgeführt und dokumentiert werden müssen.
Am Arbeitsplatz soll die Beleuchtungsstärke an die Sehaufgaben der Tätigkeit angepasst sein. Gute Beleuchtung ist eine der Voraussetzungen für gefahrloses und fehlerfreies Arbeiten. Je nach Arbeitsaufgabe können sich die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke sehr stark unterscheiden. Für die Bearbeitung oder Sichtprüfung sehr kleiner Details sind Beleuchtungsstärken von 1.000, 1.500 oder sogar 2.000 Lux erforderlich. Dagegen genügt es in Lagerbereichen, in denen nur gleichartige große Teile bewegt, aber nicht kontrolliert werden, wenn mit dem Luxmesser eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von mindestens 50 Lux festgestellt wird.
Zu geringe Helligkeit erfordert hohe Konzentration und führt zu höherem Zeitbedarf und schnellerer Ermüdung. Auch zu große Helligkeitsunterschiede im Sichtfeld und Blendungen durch zu helles Licht oder Reflexionen stören. Bei der Beleuchtungsplanung muss nicht nur auf ausreichende und möglichst gleichmäßige Beleuchtung der Arbeitsbereiche geachtet werden. In der Lichtplanung muss auch die Helligkeit und der Glanzgrad der den Arbeitsplatz umgebenden Wände und Decken berücksichtigt werden.
Bei der Überprüfung der tatsächlichen Beleuchtungssituation an Arbeitsstätten muss mit dem Luxmeter ein Raster von mehreren Messpunkten in der Beleuchtungsebene gemessen werden. Die festgestellten Werte sind zu dokumentieren. Zum einen ist nachzuweisen, dass die durchschnittliche Beleuchtungsstärke auf den Arbeitsflächen mindestens den Vorgaben für die Tätigkeit entspricht. Zum anderen ist durch zusätzliche Messungen in der Umgebung der Arbeitsflächen die Beleuchtungsstärke des umgebenden Bereichs zu ermitteln. Die für die orientierenden Messungen eingesetzten Luxmeter sollen in ihrer Genauigkeit mindestens der Klasse C nach DIN 5035 Teil 6 entsprechen.
Übliche Messhöhen
für die Beleuchtungsstärke Eh bzw. Ev nach ASR A3.4 |
Messhöhe |
Messhöhe |
Beschäftigung stehend | 0,85 m | 1,60 m |
Beschäftigung sitzend | 0,75 m | 1,20 m |
Verkehrswege wie Gänge, Fahrwege, Treppen | bis 0,20 m |
In fast allen Arbeitsbereichen haben sich LED-Leuchten inzwischen als energiesparende Alternative zu anderen Leuchtmitteln bewährt. Durch die EU Ökodesign-Richtlinie mit der Verordnung (EU) 2019/2020 werden nach den Glühlampen auch viele Leuchtstoff- und Halogenglühlampen mit vergleichsweise hohem Energieverbrauch vom Markt genommen. Trotzdem gibt es noch immer eine Vielzahl an Leuchtmitteln mit unterschiedlichem Lichtspektrum. Hochwertige Luxmeter ermöglichen eine an die spektrale Bandbreite und Verteilung der jeweiligen Lichtquelle angepasste Korrektur des Messwertes.